3. Der Gesuchstellerin sei eine Frist von drei Monaten ab Rechtskraft des Entscheids im summarischen Verfahren betreffend Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Rechtsbegehren Nr. 1 vorstehend einzuräumen, um Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts einzureichen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Gesuchsgegnerin."