3. Im Zusammenhang mit dem Neubau des D._____ auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin schlossen die Parteien am 15. bzw. 22. Juli 2022 den Werkvertrag Nr. 2300, mit welchem sich die Gesuchstellerin zur Erbringung von Elektroinstallationsarbeiten (BKP 23-T06) zu einer Auftragssumme von pauschal Fr. 1'818'941.50 (netto, exkl. MwSt.) verpflichtete (Gesuch Rz. 10, Antwort Rz. 42; GB 6). Gemäss der Gesuchstellerin habe sie überdies gestützt auf die Nachträge Nr. 6 - 80 zu einem Gesamtbetrag von Fr. 883'049.05 erhebliche Mehrleistungen erbracht (Gesuch Rz. 11). Die Gesuchsgegnerin bestreitet die entsprechenden Ausführungen (Antwort Rz. 43).