4. Die Kosten von M._____ zur Ausübung seiner Aufgaben gemäss Dispositivziffer 1 und 3 werden der Gesuchstellerin und dem gesuchsgegnerischen Nebenintervenienten je zur Hälfte auferlegt. - 10 - 5. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 1'000.00 werden beiden Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die Gerichtskosten der Gesuchstellerin in Höhe von Fr. 500.00 werden mit dem von ihr geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'500.00 verrechnet. Von der Gesuchsgegnerin ist ihr Anteil der Gerichtskosten in Höhe von Fr. 500.00 nachzufordern. 6. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.