• S., von QR._____, in R._____ (neu: Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift; bisher: Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift) • M., von Zürich, in Aarau (neu: Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift) 3. Als Vertreter i.S.v. Art. 690 Abs. 1 OR der von der Gesuchstellerin und des gesuchsgegnerischen Nebenintervenienten an der Gesuchsgegnerin gehaltenen 280 Namenaktien wird bis zur rechtskräftigen Zuteilung der Aktien der Gesuchsgegnerin an die Gesuchstellerin oder den gesuchsgegnerischen Nebenintervenienten M._____ von Zürich in Aarau eingesetzt.