1. Die Gesuchstellerin und der gesuchsgegnerische Nebenintervenient werden als Mitglieder und M._____ von Zürich in Aarau als Präsident des Verwaltungsrates der Gesuchsgegnerin für die Dauer von je drei Jahren bzw., falls kürzer, bis zur rechtskräftigen Zuteilung der Aktien der Gesuchsgegnerin an die Gesuchstellerin oder den gesuchsgegnerischen Nebenintervenienten ernannt. 2. Das Handelsregister des Kantons Aargau wird angewiesen, bei der Gesuchsgegnerin folgende Mutationen im Handelsregister vorzunehmen: