4. Mit der gestützt auf Art. 731bbis Ziff. 2 OR zu erfolgenden gerichtlichen Ernennung der Gesuchstellerin und des gesuchsgegnerischen Nebenintervenienten als Mitglieder und M._____ von Zürich in Aarau als Präsident des Verwaltungsrates des Gesuchsgegnerin für die Dauer von je drei Jahren wird dieser Organisationsmangel behoben. Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau wird direkt angewiesen, die entsprechenden Mutationen im Handelsregister vorzunehmen.