bestehe, jedoch seien die von der Gesuchstellerin verlangten Massnahmen zu teuer und unverhältnismässig. 6. 6.1. Mit Eingabe vom 11. April 2025 stellte der gesuchsgegnerische Nebenintervenient ein Interventionsgesuch mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. S. sei als unabhängiger Nebenintervenient im Verfahren HSU.2025.14 zuzulassen. 2. Es dem Nebenintervenienten Akteneinsicht in die bisherigen Verfahrensakten zu gewähren und diesem eine Frist anzusetzen, innert der er zum Gesuch der Gesuchstellerin Stellung nehmen kann."