3. Eventualiter sei durch das Gericht zu einer Generalversammlung mit nachfolgendem Traktandum einzuladen: - Wahl des Verwaltungsrates 4. Subeventualiter sei Herr S. als Sachwalter einzusetzen 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MWSt zulasten der Gesuchsgegnerin." Zur Begründung brachte die Gesuchsgegnerin im Wesentlichen vor, es treffe zwar zu, dass ein Organisationsmangel bei der Gesuchsgegnerin -4-