5. Am 11. April 2025 erstattete die Gesuchsgegnerin ihre Antwort mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werde kann. 2. Es sei S. als Verwaltungsrat der Gesuchsgegnerin mit Einzelzeichnungsrecht mit einer Amtsdauer von drei Jahren zu ernennen.