Die Privatsphäre (im engeren Sinne) umfasst den übrigen Bereich des Privatlebens, jene Lebensäusserungen also, die der Einzelne gemeinhin mit nah verbundenen Personen (bspw. Angehörigen, Freunden, Bekannten) und nur mit diesen teilen will.22 Informationen der Privatsphäre sind zwar nicht geheim, da sie von einer grösseren Anzahl Personen wahrgenommen werden können; sie sind jedoch nicht dazu bestimmt, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden, weil die betreffende Per-