Zu den Persönlichkeitsrechten gehören unter anderem die Rechte auf Ehre sowie auf Privatsphäre bzw. informationelle Privatheit.19 Hinsichtlich des Rechts auf Achtung der Privatsphäre wird nach der sog. Sphärentheorie der menschliche Lebensbereich in drei Teilbereiche, den Intim-, den Privatund den Gemeinbereich, gegliedert.20 Die Intimsphäre umfasst Lebensvorgänge, die eine Person der Wahrnehmung und dem Wissen aller Mitmenschen entziehen oder nur mit ganz bestimmten anderen Menschen teilen