Die Persönlichkeit umfasst alles, was der Individualisierung einer Person dient und im Hinblick auf die Beziehung zwischen den einzelnen Individuen und im Rahmen der guten Sitten als schutzwürdig erscheint. Das Persönlichkeitsrecht verschafft seinem Träger die privatrechtliche Befugnis, über die persönlichen Güter grundsätzlich frei von fremder Einwirkung zu herrschen.18 Eine fremde Einwirkung in einen durch Persönlichkeitsrecht abgedeckten Schutzbereich stellt deshalb grundsätzlich eine Persönlichkeitsverletzung dar.