7. Am 28. März 2025 reichte der Gesuchsteller eine Stellungnahme ein. -5- Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 60 ZPO). Vorliegend geht es in der Hauptsache um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.