5. Eintragungsfrist 5.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, das Erstellen des Blitzschutzes sei noch ausstehend, sodass der letzte Hammerschlag noch nicht erfolgt sei. Jedenfalls seien noch bis zum 15. November 2024 Terrassenplatten verlegt worden (Gesuch S. 3; GB 8).