2. Das Grundbuchamt Z._____ wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. -3- 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 7. März 2025 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 5'000.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 20. Februar 2025 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 7. März 2025.