4.2. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 1'936.60 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. - 13 - 4.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Handelsgericht stattfindet. Zustellung an:  die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Gesuchsantwort vom 2. April 2024)  die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach) Zustellung an:  das Grundbuchamt S._____ (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) Mitteilung an:  die Obergerichtskasse