4.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin bestreitet die Wahrung der viermonatigen Eintragungsfrist. Mit Ausstellung der Schlussrechnung vom 5. Oktober 2023 habe die Gesuchstellerin dokumentiert, dass ihre Leistungen gemäss Werkvertrag vom 12. Juli 2023 abgeschlossen gewesen seien (Antwort S. 6 f., 9). Mit Bezug auf Fr. 20'000.00 sei die Frist spätestens am 5. Februar 2024 abgelaufen (Antwort S. 13).