Antwort S. 5). Diese beauftragte wiederum am 12. Juli 2023 die Gesuchstellerin mit der Herstellung, Lieferung und Montage von spezifisch hergestellten Stahlkonstruktionen zu einem Werklohn von Fr. 90'000.00 (inkl. MwSt.; GB 6/1 und 6/2). Bei diesen Arbeiten handelt es sich um solche, die zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts berechtigen, was auch die Gesuchsgegnerin nicht in Frage stellt.