Die behauptete Verrechnungsforderung stützt die Gesuchsgegnerin auf Ziff. 19 des Mietvertrags vom 31. Januar / 2. Februar 2023 (GB 4), welche eine einmalige Pauschalzahlung der Gesuchstellerin in Höhe von Fr. 150'000.00 (Baukostenzuschuss: Fr. 120'000.00; Werbung: -9-