April 2023 gemahnt und der Gesuchsgegnerin eine Frist von 30 Tagen zur Bezahlung von insgesamt Fr. 43'449.00 ("Bruttomietzins Laden" von je Fr. 14'483.00 für die Monate Februar, März und April 2023) gesetzt. Ebenfalls habe die Gesuchstellerin die Kündigung des Mietvertrags nach unbenutztem Ablauf dieser Frist angedroht. Diese drei Mahnungen/Kündigungsandrohungen seien der Gesuchsgegnerin am 20. April 2023 zugegangen. Die 30-tägige Zahlungsfrist gemäss Art. 257d OR sei demnach bis am 22. Mai 2023 gelaufen (Antwort Rz. 9).