Die Gesuchsgegnerin wisse, dass ihre Chancen auf den gerichtlichen Erhalt einer Erstreckung gegen Null tendierten. Sie wisse aber auch, dass ein ordentlicher Entscheid über die Mieterstreckung durch das Bezirksgericht Q._____ erst in mehreren Monaten, eventuell auch erst im nächsten Jahr gefällt werde. Die Gesuchsgegnerin versuche mit dieser Verzögerungstaktik, eine "kalte" Erstreckung zu erwirken (Gesuch Rz. 10).