" 1. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, das Mietobjekt […] inklusive zugehöriger Lagerräume im ersten und dritten UG sowie Toiletten und Technikraum im ersten UG, innert 10 Tagen nach Vollstreckbarkeit des Entscheids vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt zu verlassen und die zugehörigen Schlüssel der Gesuchstellerin auszuhändigen, unter Androhung der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfall gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. d ZPO.