3.2. Infolge Zahlungsverzugs der Gesuchsgegnerin mahnte die D._____ AG die Gesuchsgegnerin mittels Schreiben vom 11. April 2023 und setzte ihr eine 30-tägige Zahlungsfrist zur Begleichung des ausstehenden Mietbetreffnisses an (GB 6). 3.3. Mit amtlichem Formular vom 13. Juni 2023 wurde das Mietverhältnis mit der Gesuchsgegnerin gekündigt (GB 7). Diese Kündigung wurde von der Gesuchsgegnerin bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Q._____ angefochten. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 25. Januar 2024 konnte keine Einigung erzielt werden (Gesuch Rz. 4).