Dabei handle es sich unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Zahlung von Fr. 15'000.00 (inkl. MwSt.) um die streitgegenständliche Forderung. Spätestens am 17. August 2023 habe die Gesuchstellerin das Total der ausgeführten, pfandberechtigten Arbeiten erkennen können und es sei ihr bewusst gewesen, dass es sich dabei um das finale Ausmass gemäss ihrem Werkvertrag mit der C._____ AG handle (Antwort Rz. 25). Richtig sei, dass die Gesuchsgegnerin die Gesuchstellerin mit Schreiben vom 26. Juli 2023 zufolge Kündigung des TU-Vertrages angefragt habe, ob -7-