Die Gesuchstellerin habe seit dem 26. Juli 2023 gewusst, dass die Gesuchsgegnerin den Vertrag mit der C._____ AG per sofort gekündigt habe. Seit diesem Datum habe die Gesuchsgegnerin somit auch gewusst, dass sie unter dem Vertrag mit der C._____ AG keine weiteren Leistungen mehr erbringen werde. Spätestens am 27. Juli 2023 habe daher die Viermonatsfrist zu laufen begonnen (Antwort Rz. 24). Dementsprechend habe die Gesuchstellerin der C._____ AG am 17. August 2023 auch den Betrag von Fr. 48'244.70 in Rechnung gestellt. Dabei handle es sich unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Zahlung von Fr. 15'000.00 (inkl. MwSt.) um die streitgegenständliche Forderung.