Die Gesuchstellerin habe die Arbeiten nicht unterbrochen, sondern abgebrochen (Antwort Rz. 21 ff.). Dass die Gesuchstellerin am 17. Mai 2023 ihre Arbeiten bewusst abgebrochen habe, zeige sich auch dadurch, dass gemäss Rapport an diesem Tag Absperrgitter entfernt und Bagger mit Anhang und Pneulader abtransportiert worden seien (Antwort Rz. 23).