gegnerin den Vertrag übernehmen könne. Daraufhin seien der Gesuchsgegnerin alle Informationen geliefert worden, mitunter auch über den Ausstand der noch offenen Arbeiten von rund Fr. 5'000.00. Das Bauhandwerkerpfandrecht könne bereits nach Werkvertragsabschluss eingetragen werden, ohne dass Arbeit geleistet worden sei.