Im August 2023 sei die Gesuchstellerin gebeten worden, das Formular "Umschreibung des Leistungsstandes" auszufüllen. Dem sei die Gesuchstellerin nachgekommen. Sie habe die offene Forderung und die ausstehenden Arbeiten in Aussicht gestellt. Danach sei die Kontaktaufnahme mit der Gesuchsgegnerin immer schwieriger geworden.