2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei." Zur Begründung wurde ausgeführt, es handle sich um Ansprüche aus dem mit der C._____ AG abgeschlossenen Werkvertrag vom 30. Januar 2023. 4. Mit Verfügung vom 5. Februar 2024 bestätigte der Präsident den Parteien den Eingang des Gesuchs und setzte der Gesuchstellerin eine Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses von Fr. 1'550.00.