Im vorliegenden Verfahren wurde eine Rechtsschrift (Gesuch vom 10. Dezember 2024) eingereicht und es wurde eine Instruktionsverhandlung durchgeführt. Demgemäss entspricht die Parteientschädigung der Grundentschädigung unter Berücksichtigung des Abschlags für ein Summarverfahren. Bei einem - 28 -