10.3. Würdigung Die zu erlassende Massnahme beeinträchtigt den weihnachtlichen Umsatz und damit den Gewinn der Gesuchsgegnerin unmittelbar. Ein potentieller Schaden der Gesuchsgegnerin ist damit nicht ausgeschlossen. Zur Höhe von Fr. 200'000.00 der von der Gesuchsgegnerin beantragten Sicherheitsleistung äussern sich die Gesuchstellerinnen 1 und 2 nicht. Da ein potentieller Schaden der Gesuchsgegnerin in Höhe von Fr. 200'000.00 nicht ausgeschlossen werden kann, ist die beantragte Sicherheitsleistung ermessensweise auf diesen Betrag festzulegen.