10. Sicherheitsleistung der Gesuchstellerinnen 1 und 2 10.1. Parteibehauptungen 10.1.1. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin führt an, bei den Moser Roth-Kugeln handle es sich um die seit vielen Jahren vertriebene Festtags-Produktlinie. Ein Vertriebsverbot würde sie schmerzlich treffen. Im neuen Jahr könnte sie die Produkte selbst bei Aufhebung des Verbots nicht mehr (Verbrauchsdatum: 1. April 2025) oder nur noch schwer absetzen. Dies hätte Gewinneinbussen zur Folge. Weiter sei ein Reputationsschaden zu berücksichtigen. Insgesamt sei mit einem Schaden von nicht weniger als Fr. 200'000 zu rechnen.