berücksichtigen, dass die Gesuchsgegnerin zahlreiche weitere Weihnachtsartikel im Sortiment anbietet und daher ihren Kunden weiterhin eine grosse Auswahl an Schokoladenartikeln auch zur Weihnachtszeit anbieten kann. 8. Zwischenfazit Sämtliche Voraussetzungen zum Erlass des geforderten Verbots i.S.v. Art. 262 lit. a ZPO sind erfüllt.