7.1.2. Gesuchsgegnerin Da die Gesuchsgegnerin 2 den Vertrieb der Festtagsproduktlinie der Moser Roth-Kugeln seit Jahren dulde, würden ihr durch den aktuellen Vertrieb keine Nachteile erwachsen. Demgegenüber würde ein Vertriebsverbot das Festtagsgeschäft der Gesuchsgegnerin zunichte machen. Das Vertriebsverbot sei damit unverhältnismässig (Schutzschrift Rz. 60).