6.3. Würdigung Den Ausführungen der Gesuchstellerinnen 1 und 2 kann gefolgt werden. Ein Hauptverfahren in der vorliegenden Streitsache dauert ohne Weiteres ein bis zwei Jahre, so auch für die Weihnachtssaison 2026 kein rechtskräftiger Entscheid vorliegend dürfte. Daher konnte das ca. dreimonatige Zuwarten der Gesuchstellerinnen 1 und 2 zu keiner Verwirkung ihres Anspruchs auf vorsorglichen Rechtsschutz geführt haben. Die zeitliche Dringlichkeit ist daher zu bejahen.