6.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin bringt in ihrer Schutzschrift vom 6. Dezember 2024 vor, die beanstandeten Moser Roth-Kugeln würden seit Jahren in der Schweiz vertrieben. Ein ordentliches Verfahren hätte längst abgeschlossen werden können (Antwort Rz. 155). Die neuste Edition der Produktelinie "Feine Schokoladenkugeln" werde seit über drei Monaten in den Filialen der Gesuchsgegnerin verkauft und seither nicht weniger als drei Mal in deren wöchentlichen Prospekt beworben.