Das Anbieten der Aldi-Kopien zu diesem Zeitpunkt als Weihnachtsedition sei somit in besonderem Masse geeignet, zur Verwässerung der LINDOR-Originale beizutragen und müsse daher schnellstmöglich gestoppt werden. Würde die Gesuchsgegnerin jetzt nicht unmittelbar gestoppt, würde sie sich ermutigt fühlen, auch im nächsten Jahr an Weihnachten die gleichen rechtsverletzenden Produkte wieder anzubieten. Zudem wäre ein Hauptsacheverfahren auch bis zur nächsten Weihnachtssaison nicht entschieden (Gesuch Rz. 153 ff.).