Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Moser Roth-Kugeln zeitnah nach deren Erwerb aus der Sekundärverpackung entfernt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei den Kugeln um zum Nahrungsmittelverzehr und Genuss bestimmte Produkte handelt. Darüber hinaus werden die fraglichen Moser Roth-Ku- geln auch nur für einen begrenzten Zeitraum, der Weihnachtszeit, in der strittigen Ausstattung angeboten. Auch dieser Umstand legt eine zeitnahe Öffnung der Sekundärverpackung nahe.