Als niederschwelligere Form der Verwechslungsgefahr hat dies für die Assoziationsgefahr ebenso zu gelten. Die Rechtsprechung ist indessen in der Lehre mit dem Argument auf Kritik gestossen, Fehlzurechnungen könnten auch ausserhalb des Kaufvorgangs den Kaufentscheid potenzieller Käufer beeinflussen. Dies treffe namentlich dann zu, wenn eine im Erwerbszeitpunkt verwendete Verpackung unmittelbar nach dem Kauf entfernt werde.28 Auch zwei neuere Bundesgerichtsentscheide akzeptieren das Konstrukt einer sogenannten "post-sale"-confusion.29