Zum anderen geht aus diesen Umfrageergebnissen glaubhaft hervor, dass die aktuelle Ausstattung der Moser Roth-Kugeln trotz unterschiedlicher Beschriftung direkte Assoziationen an die LINDOR-Kugeln in wesentlichem Umfang auslösen kann. Der empirische Befund deckt sich zudem auch mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, die davon ausgeht, bei Lebensmitteln können nicht ohne Weiteres angenommen werden, der mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit handelnde Käufer orientiere sich durch die Lektüre der Anschriften.