4.1.3.2. Guter Ruf Die schweizweite grosse Bekanntheit der roten und blauen LINDOR-Ku- geln ist gerichtsnotorisch, von der Gesuchstellerin 2 genügsam glaubhaft gemacht (Gesuch Rz. 22–38, GB 9, 17 und 23) und es ist somit von einem guten Ruf der roten und blauen LINDOR-Kugeln auszugehen.