Damit ist sie im hier interessierenden Marktsegment unmittelbar aktiv und kann bezüglich des Verkaufs der LINDOR-Ku- geln eigene wirtschaftliche Interessen geltend machen. Mit dem Verkauf von Moser Roth-Kugeln steht die Gesuchsgegnerin in direkter Konkurrenz zur Gesuchstellerin 2. Ihre Aktivlegitimation ist ohne Weiteres zu bejahen.