lehnung als unnötig zu qualifizieren.20 4.1.3. Würdigung 4.1.3.1. Aktiv- und Passivlegitimation Die Gesuchstellerin 2 vertreibt die LINDOR-Kugeln in der Schweiz exklusiv (Gesuch Rz. 70; GB 8). Damit ist sie im hier interessierenden Marktsegment unmittelbar aktiv und kann bezüglich des Verkaufs der LINDOR-Ku- geln eigene wirtschaftliche Interessen geltend machen.