auch von der Zumutbarkeit eines weiteren Abstands beeinflusst.17 "Unnötig ist eine Anlehnung, wenn sie ohne sachlichen Rechtfertigungsgrund erfolgt oder das zur Information erforderliche Mass überschreitet."18 Verdeckte Anlehnungen werden teilweise als generell unnötig bezeichnet, ausser es werden bloss einzelne Elemente übernommen, deren Übernahme sachlich gerechtfertigt ist, weil objektive Gründe bestehen.19 Je mehr das Bezugsprodukt als eigentliches "Zugpferd" verwendet wird, desto eher ist die An-