In der Sache bringen die Gesuchstellerinnen 1 und 2 unter anderem vor, die Gestaltung der Produktausstattung der Moser Roth-Kugeln würden eine unnötige Anlehnung an die Ausstattung der LINDOR-Kugeln i.S.v. Art. 3 lit. e UWG darstellen (Gesuch Rz. 139). Insbesondere übernehme die gewählte Ausstattung der Gesuchsgegnerin sämtliche wesentlichen Elemente der ikonischen LINDOR-Kugel in sehr ähnlicher Form.