Gesuchstellerin 1 sei als Schweizer Muttergesellschaft von Gesuchstellerin 2 durch die Verletzungshandlungen der Gesuchsgegnerin in ihren wirtschaftlichen Interessen direkt verletzt und insofern nach Art. 9 Abs. 1 UWG aktivlegitimiert. Die Aktivlegitimation von Gesuchstellerin 2 folge daraus, dass sie für das Angebot und den Vertrieb der LINDOR-Kugeln in der Schweiz exklusiv verantwortlich sei (Gesuch Rz. 70).