3. Die Gesuchstellerinnen 1 und 2 hab bis 19. Dezember 2024 einen Kostenvorschuss von Fr. 6'000.00 mit beiliegendem Einzahlungsschein zu leisten. 4. Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). 5. Zustellung der Schutzschrift vom 6. Dezember 2024 (inkl. Beilagen) an die Rechtsvertreter der Gesuchstellerinnen 1 und 2 zur Kenntnisnahme. 6. Weitere Beweisvorkehren bleiben ausdrücklich vorbehalten. 7. 7.1. Am 13. Dezember 2024 fand eine Instruktionsverhandlung mit Vermittlungsgesprächen statt.