14, SB 10–12). Die Moser Roth-Kugeln werden dabei unter anderem in roten und blauen Wrapper bzw. in Dreheinschlägen primärverpackt, daraufhin allerdings sekundär in Beutel mit Sichtfenster gefüllt und nur in dieser Form zum Verkauf angeboten (Schutzschrift Rz. 13 und 44 f.; Gesuch Rz. 44; GB 6). -4- 3. 3.1. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 mahnte die Gesuchstellerin 1 die Gesuchsgegnerin wegen des Vertriebs der roten und blauen Moser Roth- Kugeln in der Schweiz ab. Der Vertrieb verletze die Marke Nr. 528476 der Gesuchstellerin 1 und verstosse gegen Art. 3 Abs. 1 lit. d und lit. e UWG (SB 14).