2. Das Grundbuchamt M._____ wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dispositiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten und im darüber hinausgehenden Umfang zu löschen. 3. Die weiteren Anträge der Parteien werden abgewiesen. 4. Das Original der von der prozessführenden Gesuchsgegnerin eingereichten Zahlungsgarantie Nr. fff der UBS Switzerland AG vom 28. Februar 2028 wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist an die prozessführende Streitberufene 1 zurückgeschickt.