Umtriebsentschädigung von ermessensweise Fr. 500.00 zuzusprechen.63 Hingegen ist dem Antrag der Streitberufenen 1 auf Zusprechung des Mehrwertsteuerzuschlags nicht zu entsprechen. Die Gesuchstellerin ist gemäss UID-Register selber mehrwertsteuerpflichtig. Es wird auf obige Ausführungen verwiesen (E. 9.3.2). Die Gesuchstellerin hat der Streitberufenen 1 dreiviertel der Umtriebsentschädigung, d.h. Fr. 375.00, zu ersetzen.